Die gegenwärtige Parallelität der europäischen und internationalen Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zwingt international agierende, europäische Unternehmen zur Erstellung zweier Berichte und benachteiligt sie damit im internationalen Wettbewerb. Abhilfe könnte ein IFRS Adoption Status für die EU durch das International Sustainability Standards Board (ISSB) schaffen. Berichte europäischer Unternehmen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wären dann gleichzeitig konform mit den IFRS S1 und S2. Die überarbeiteten ESRS schaffen dafür wesentliche Voraussetzungen.
Doppelberichterstattung ist ein Wettbewerbsnachteil
Die Parallelität von ESRS (CSRD‑basiert, doppelte Materialität, breiter Stakeholderkreis) und ISSB‑Standards (finanzielle Materialität, Investorenfokus) zwingt international tätige europäische Unternehmen faktisch zu zwei Berichten. Dies verursacht hohe Kosten, erhöht die Komplexität und schwächt die Wettbewerbsfähigkeit.
Die ursprünglichen ESRS waren überfrachtet
Die ersten ESRS mit rund 1.100 Datenpunkten wurden von Politik und Unternehmen als überkomplex, auslegungsunsicher und wettbewerbsbelastend kritisiert. Das Omnibus‑I‑Verfahren der EU‑Kommission reagierte darauf, hat den Berichtsaufwand großer Unternehmen bislang jedoch kaum reduziert.
Interoperabilität reicht nicht
Die von EFRAG und ISSB veröffentlichte Interoperabilitäts‑Leitlinie soll helfen Doppelarbeit zu vermeiden. In der Praxis führt die parallele Anwendung von ESRS und IFRS S1/S2 aber weiterhin zu zusätzlichem Aufwand, da Unternehmen die Leitlinie durcharbeiten und zusätzliche Informationen offenlegen müssen.
IFRS Adoption Status ist der Schlüssel zur Ein‑Bericht‑Lösung
Eine echte Entlastung bietet der IFRS Adoption Status für die EU: Würden ESRS‑Berichte als gleichwertig zu IFRS S1 und S2 akzeptiert, könnte ein Bericht beide Regelwerke erfüllen. Aus Sicht des Deutschen Aktieninstituts und des ISSB wären dafür zwei gezielte Klarstellungen in den ESRS‑Delegierten Rechtsakten ausreichend – mehr Strukturflexibilität und eine Klarstellung des Prinzips der Nicht-Verschleierung (non‑obscuring principle), damit Impact‑Informationen finanziell-wesentliche Informationen nicht verschleiern und umgekehrt.
Die ESRS‑Reform öffnet die Tür – jetzt muss nachgezogen werden
Die jüngst verabschiedeten überarbeiteten ESRS werden vor diesem Hintergrund als Schritt in die richtige Richtung gewertet. Sie eröffnen größere Spielräume bei der Berichtsstruktur, harmonisieren wesentliche Definitionen – insbesondere zu Fair Presentation – und verankern das Prinzip der Nicht‑Verschleierung in der Wesentlichkeitsdefinition, indem sie die Offenlegung konsequent an der Entscheidungsrelevanz für Investoren und andere Nutzer ausrichten. Ob diese Anpassungen aus Sicht des ISSB für die Erteilung des Adoption Status ausreichen, ist derzeit noch offen. Die Chance zur Zusammenführung der beiden zentralen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards sollte jetzt genutzt werden, um europäischen Unternehmen einen einzigen, international anschlussfähigen Bericht zu ermöglichen und ihnen zu erlauben, ihre Ressourcen auf die nachhaltige Transformation ihrer Geschäftsmodelle, statt auf parallele Berichtssysteme zu konzentrieren.
Die Chance zur Zusammenführung der beiden zentralen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards sollte jetzt genutzt werden, um europäischen Unternehmen einen einzigen, international anschlussfähigen Bericht zu ermöglichen und ihre Ressourcen auf die nachhaltige Transformation ihrer Geschäftsmodelle, statt auf parallele Berichtssysteme zu konzentrieren.