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Im Gespräch

Wissenschaft-Praxis-Kopplung im Regulierungsprozess: Die aktuelle Stellungnahme des AKEU zur ESRS-Reform als Beispiel schmalenbachscher Tradition

Roman Sauer

Chief Accountant | Allianz SE
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Thorsten Sellhorn

Institutsdirektor für das Institut für Rechnungswesen und Wirtschaftsprüfung | Ludwig-Maximilians-Universität München
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Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren, welche Nachhaltigkeitsinformationen große Unternehmen in der EU berichten müssen; der laufende Überarbeitungsprozess zielt auf Vereinfachung, Kostenreduktion und gleichzeitig Erhalt der Zieladäquatheit für Investoren, Aufsicht und Öffentlichkeit.

Seit 50 Jahren bringt der Arbeitskreis Externe Unternehmensberichterstattung der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. (AKEU) evidenzbasierte Impulse in die Weiterentwicklung der Rechnungslegung ein – begonnen als „AK Weltabschlüsse“ mit frühen Empfehlungen zur Konzernrechnungslegung, heute in einer Phase, in der die europäischen Nachhaltigkeitsstandards (ESRS) überarbeitet werden. Die aktuelle Stellungnahme des AKEU richtet sich an die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), die im Auftrag der EU-Kommission den Delegierten Rechtsakt zur ersten Fassung ESRS („Set 1“) überarbeitet. Sie verbindet empirische Analysen des Sustainability Reporting Navigator (SRN) mit strukturiert erhobenem Erfahrungswissen von Unternehmen und Prüfern.

Zur Stellungnahme

Comments of the Arbeitskreis Externe Unternehmensberichterstattung (AKEU) of the Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. on the simplification of the first set of ESRS

Stellungnahme
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Roman Sauer und Thorsten Sellhorn, beide Mitglieder des AKEU, im Gespräch:

Thorsten Sellhorn: Der Sustainability Reporting Navigator ist eine von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) mitfinanzierte Open-Science-Plattform , auf der reale Nachhaltigkeitsberichte in strukturierter Form systematisch ausgewertet werden. Konkret wurden über 700 Erstberichte nach ESRS analysiert, die 2024 veröffentlicht wurden. Diese Daten erlauben, Regulierung nicht abstrakt, sondern mit Blick auf beobachtetes Berichtsverhalten zu diskutieren – also: Was wird tatsächlich berichtet, welche Datenpunkte sind wesentlich, und wie verändern sich die Angabepflichten, wenn die vorgeschlagenen Revisionen in der Praxis greifen.

Welche empirischen Befunde aus dem Navigator waren für die Stellungnahme zentral?

Thorsten Sellhorn: Erstens konnten wir zeigen, dass die politisch oft zitierten „über tausend Datenpunkte“ empirisch irreführend sind – im Schnitt wurden 557 verpflichtende, als wesentlich identifizierte Datenpunkte berichtet; nach Revision wären es 287. Zweitens: Diese Halbierung führt aber kaum zu proportionaler Entlastung, weil die kostentreibenden Datenpunkte – insbesondere quantitative Kennzahlen ent­lang der Wertschöpfungskette – weitgehend bestehen bleiben. Drittens: Zwei Drittel der verbleibenden Datenpunkte werden inhaltlich geändert, was bei frühen Anwendern erneut Umstellungs- und Abstimmungskosten erzeugt. Unsere empirische Aufgabe war, reale Effekte vom rhetorischen Eindruck zu trennen.

Sie haben ergänzend AKEU-Mitglieder befragt. Was hat diese Befragung ergeben?

Roman Sauer: Die Rückmeldungen von Chief Accounting Officers und Assurance-Verantwortlichen zeichnen ein konsistentes Bild: Die Revisionen werden als in die richtige Richtung gehend bewertet – aber als nur begrenzt entlastend eingeschätzt. Die meisten sehen geringe oder gar keine Kostenreduktionen, weil die teuren Datenpunkte bestehen bleiben und neue oder geänderte Anforderungen kurzfristig zusätzliche Komplexität verursachen. Außerdem wurde betont, dass es häufig nicht die reine Menge an Angabepflichten ist, die belastet, sondern die Systemanpassungen und Abstimmungsdiskussionen – dort trägt jede Änderung erneut Zusatzaufwand in die Organisation hinein.

Welche Vorteile hat die Kombination aus SRN-Datenanalyse und AKEU-Befragung im Kern?

Roman Sauer: Sie erzeugt Robustheit. Das Zählen von Datenpunkten allein beantwortet nicht die Frage nach Umsetzungskosten, und Einzelfallstimmen allein genügen regulatorisch nicht als Evidenz. Beides zusammen vermeidet Verzerrung: empirische Breite plus direkte Umsetzungserfahrung. Dadurch entsteht ein Dialogbeitrag, der weder norma­tiv noch idiosynkratisch ist, sondern reproduzierbar und abwägungsfähig.

Zugleich zeigt sich darin das Grundprinzip qualifizierter Regulierung: nicht Meinungen addieren, sondern Evidenz bündeln. Thorsten Sellhorn

Thorsten Sellhorn: Zugleich zeigt sich darin das Grundprinzip qualifizierter Regulierung: nicht Meinungen addieren, sondern Evidenz bündeln.

Was ist aus Ihrer Sicht der inhaltliche Kern der AKEU-Stellungnahme in einem Satz?

Roman Sauer: Vereinfachung sollte nicht an der Zahl der Datenpunkte bemessen werden, sondern an der Entlastung bei den tatsächlichen Kostentreibern.

Vereinfachung sollte nicht an der Zahl der Datenpunkte bemessen werden, sondern an der Entlastung bei den tatsächlichen Kostentreibern. Roman Sauer

Thorsten Sellhorn: Und: Entlastung darf nicht durch Revisionen kompen­satorisch wieder aufgefressen werden, bevor sie wirksam wird.

Ein Blick nach vorn – welche Konsequenz erwarten Sie für den weiteren Prozess?

Thorsten Sellhorn: Die entscheidende Frage ist nicht, ob noch weiter reduziert wird, sondern ob künftig neben den wichtigen Erstellungskosten auch der Nutzen der ESRS-Berichterstattung systematisch und evidenz­basiert in den Blick genommen wird.

Roman Sauer: Und ob Interoperabilität – insbesondere gegenüber ISSB – als Effizienzfaktor verstanden wird, nicht als rein „ästhetische“ Harmonisierung.

Was sagt diese Stellungnahme über die Rolle des AKEU im Jahr 2025 aus – 50 Jahre nach seiner Gründung?

Thorsten Sellhorn: Dass der Arbeitskreis seiner ursprünglichen Idee treu bleibt: nicht zu kommentieren, um zu kommentieren, sondern um im Dialog von Wissenschaft und Praxis mit belastbarer Evidenz zu verbesserter Regulierung beizutragen.

Roman Sauer: Und dass Wissenschaft und Praxis gemeinsam mehr erreichen als jeweils allein – genau dafür ist die Schmalenbach-Gesellschaft gegründet worden.