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Debattenbeitrag

AI@AR – Der Einsatz Künstlicher Intelligenz aus Perspektive des Aufsichtsrats

Der Einsatz von KI in Unternehmen stellt im Vergleich zu bisherigen technologischen Entwicklungen eine besondere Herausforderung dar. Das Novum entsteht insbesondere durch die Dynamik, Komplexität, fehlende Nachvollziehbarkeit sowie die daraus resultierenden Risiken aus ökonomischer, rechtlicher und ethischer Perspektive. Auch Leitungs- und Überwachungsorgane der Unternehmen müssen ihre Tätigkeiten neu justieren.

Der Arbeitskreis Externe und Interne Überwachung der Unternehmung der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V. unterscheidet im Hinblick auf die Bedeutung von KI für die Aufsichtsratstätigkeit zwei Dimensionen:

  • Einsatz von KI im Unternehmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit (KI als Überwachungs- und Beratungsgegenstand)
  • Einsatz von KI für die Zwecke des Aufsichtsrats (KI als Werkzeug)

und leitet erste Handlungsempfehlungen für diese außerordentlich dynamische Thematik ab.

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AI @ AR – Der Einsatz Künstlicher Intelligenz aus Perspektive des Aufsichtsrats

Debattenbeitrag | 13 Seiten
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KI als Überwachungs- und Beratungsgegenstand des Aufsichtsrats

Die Aufsichtsratsarbeit wandelt sich: KI ist heute ein zentraler Überwachungsgegenstand, der neue Kompetenzen erfordert. Dem Aufsichtsrat ist anzuraten, im Rahmen von Strategiesitzungen mit dem Vorstand die Bedeutung von KI sowie mögliche Konsequenzen für die Unternehmensstrategie und operative Prozesse zu analysieren.

Nur wenn klar definierte Zielvorgaben und ein strukturiertes Vorgehen zur Zielerreichung vorliegen, kann der Einsatz von KI Mehrwert erzeugen und gleichzeitig kontrollierbar bleiben.

Er sollte sich vom Vorstand berichten lassen, welche Bedeutung der Einsatz von KI für die Gesamtstrategie des Unternehmens hat und wie die entsprechenden Ziele ausgestaltet sind. Analog sollte sich der Aufsichtsrat erläutern lassen, in welchen operativen Prozessen oder Funktionen KI-Applikationen zum Einsatz kommen und welche Ziele damit verfolgt werden. Nur wenn klar definierte Zielvorgaben und ein strukturiertes Vorgehen zur Zielerreichung vorliegen, kann der Einsatz von KI Mehrwert erzeugen und gleichzeitig kontrollierbar bleiben. Angesichts der rasanten Weiterentwicklung von KI sollten die Zielvorgaben durch den Aufsichtsrat regelmäßig auf ihre Aktualität geprüft werden.

Im Hinblick auf die organisatorische Verankerung und das Corporate-Governance-System kommt es darauf an, dass das Gremium die Verantwortlichkeiten im Vorstand klären und zugleich prüfen muss, ob Strukturen, qualifiziertes Personal sowie Schulungsmaßnahmen für die eingeschlagene KI-Strategie ausreichen. Ein wesentlicher Hebel ist die Integration von KI in das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem. Bei komplexen Compliance-Fragen wird geraten, die Wirksamkeit der Systeme ggf. extern prüfen zu lassen.

Um mit der technologischen Dynamik Schritt zu halten, muss das Gremium seine eigene Expertise laufend erweitern oder externe Fachberatung hinzuziehen.

Der Aufsichtsrat muss auf Nachvollziehbarkeit drängen. Es sollte aktiv hinterfragt werden, wie Risiken begegnet wird. Essenziell für das Thema Cybersecurity sind regelmäßige Penetrationstests und die Prüfung der Datenintegrität. Insgesamt empfiehlt es sich, dass der Aufsichtsrat klare Leitlinien für die Nutzung von KI durch die einzelnen Aufsichtsratsmitglieder vereinbart und diese verschriftlicht. Um mit der technologischen Dynamik Schritt zu halten, muss das Gremium seine eigene Expertise laufend erweitern oder externe Fachberatung hinzuziehen. Ethische Standards können zudem durch Instrumente wie Ethik-Beiräte oder Selbstverpflichtungen zu KI-Prinzipien abgesichert werden.

KI als Werkzeug für Zwecke des Aufsichtsrats

Darüber hinaus kann KI auch für Zwecke des Aufsichtsrats genutzt werden. So kann KI insbesondere für die Arbeit der zuständigen Funktion im Unternehmen zur Unterstützung der Sitzungsvorbereitung verwendet werden. Wichtig ist jedoch, dass der Aufsichtsrat selbst die notwendigen Kompetenzen entwickelt oder Experten hinzuzieht, um die Ergebnisse die­ses Einsatzes angemessen zu interpretieren und kritisch zu hinterfragen.

Der Einsatz von KI durch das einzelne Aufsichtsratsmitglied ist aktuell nur recht eingeschränkt möglich. Dies ist insbesondere auf Vertraulichkeits- und Datenschutzanforderungen sowie technologische Hürden zurückzuführen.

Letztlich sollte der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Überwachungstätigkeit dafür Sorge tragen, dass das Unternehmen eine der Risikoneigung angemessene Balance zwischen dem Potenzial und den damit verbundenen Risiken des Einsatzes von KI findet, um Stakeholder-Interes­sen zu schützen und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern.