These 1: Der Mindestumfang der Rechnungslegung ist abhängig von der Inanspruchnahme des Kapitalmarkt.
grundsätzlich eingetreten
+ IFRS–Pflicht nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen
+ Bestimmte Angabepflichten nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen (z.B. §§289a, 315a HGB)
+ Kapitalmarktorientierung als ein Definitionsmerkmal für PIE
– Rechtsform bleibt ebenfalls Kriterium für Berichtspflichten (z.B. §289b HGB)
These 2: Die Aussagekraft der Konzernabschlüsse wird im Hinblick auf Entscheidungsrelevanz, Transparenz und Vergleichbarkeit weiter erhöht.
bedingt eingetreten
+ globale Vergleichbarkeit hat zugenommen (Verbreitung IFRS und Annäherung IFRS & US GAAP)
+ zahlreiche Regelungslücken in den IFRS inzwischen geschlossen
– Anhangangaben sehr umfänglich und teilweise schwer verständlich & Zunahme von APM–Berichterstattung
These 3: Nationale Bilanzierungs– und Bewertungswahlrechte entfallen, nationale Besonderheiten sind sachadäquat in der Rechnungslegung abzubilden.
bedingt eingetreten
+ Reduktion der Wahlrechte in den IFRS
+ IFRS weitestgehend ohne Sonderregelungen für nationale Besonderheiten
+ kaum Carve–Outs in der EU
– Ansatz– und Bewertungswahlrechte im HGB nur teilweise entfallen
These 4: IAS werden zum globalen Standard der Konzernrechnungslegung.
bedingt eingetreten
+ 157 Jurisdiktionen weltweit verlangen oder erlauben IFRS–Abschlüsse
+ Annäherung zahlreicher nationale Regelungen an IFRS
– Weiterhin US–GAAP–Pflicht für US–Unternehmen in den USA
– China und Japan haben die IFRS nicht vollständig übernommen
These 5: Neue IAS haben stets die Vermutung der EU–Konformität.
nicht eingetreten
– Endorsementverfahren inkl. EFRAG gilt weiterhin
– Zeitliche Verzögerung durch Endorsementverfahren führten schon zu Herausforderungen (z.B. sehr spätes Endorsement von IFRS 10, 11 und 12)
These 6: Der Rahmen der Konzernrechnungslegung wird durch den Gesetzgeber, die Details werden durch Standardisierer festgelegt.
grundsätzlich eingetreten
+ IASB für IFRS in der EU
+ DRSC für HGB–Konzernrechnungslegung
These 7: Auch für Einzelabschlüsse gelten grundsätzlich die IAS.
nicht eingetreten
These 8: Die unterjährige Berichterstattung wird für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen verpflichtend.
grundsätzlich eingetreten
+ Halbjahresfinanzberichte sind in der EU verpflichtend
+ Q–1– und Q–3–Mitteilung nicht mehr aufgrund EU–Recht sondern durch BörsO der FWB für 313 Unternehmen des Prime Standard
These 9: Das Internet wird verpflichtendes Medium der Berichterstattung.
eingetreten
+ EHUG (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister)
+ Gedruckte Berichte verschwinden auch durch virtuelle HVs
These 10: Das Enforcement der IAS erfolgt über ein privatwirtschaftlich organisiertes Gremium.
nicht mehr eingetreten (bis 2022)
+ Von 2005 bis 2021 oblag die erste Stufe des Enforcement der privatwirtschaftlich organisierten DPR
– Ab 2022 (FISG) allein BaFin
(Die Zukunft der Rechnungslegung aus Sicht von Wissenschaft und Praxis. In: Der Betrieb, 54. Jg. 2001, S. 160-161.)
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