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Meldung

GBP-Monitor Q3/2023: Das Wachstumschancengesetz – ein Investitionsimpuls?

| 6 Min. Lesezeit

Ralf Maiterth

Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre | Humboldt-Universität zu Berlin
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Caren Sureth-Sloane

Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebswirtschaftliche Steuerlehre | Universität Paderborn
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Daniel Dyck

Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebswirtschaftliche Steuerlehre | Universität Paderborn
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Vanessa Heinemann-Heile

Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Betriebswirtschaftliche Steuerlehre | Universität Paderborn
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Das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung hat das Ziel, die Investitionstätigkeit deutscher Unternehmen zu erhöhen. Die jüngsten Befragungen des GBP zeigen jedoch, dass Unternehmen die investitionsfördernde Wirkung der Maßnahmen des Gesetzes eher kritisch sehen. Rund 20 % der befragten Unternehmen geben an, dass die Maßnahmen im eigenen Betrieb zu vorgezogenen oder mehr Investitionen führen. Die überwiegende Mehrheit erwartet allerdings keinen positiven Effekt für die eigene Investitionstätigkeit oder kennt die Maßnahmen zum Zeitpunkt der Befragung nicht. So ist z. B. die geplante Verlängerung der degressiven Abschreibung nahezu einem Viertel der Unternehmen unbekannt. Darüber hinaus zeigt sich: Knapp 72 % der Unternehmen sind mit der deutschen Wirtschaftspolitik unzufrieden. Auch der steuerliche Verwaltungsaufwand wird als hoch eingestuft.

Aktuelle Unternehmenstrends im Überblick

Als langfristiges Befragungspanel analysiert das German Business Panel (GBP) die betriebswirtschaftlichen Einschätzungen und Erwartungen von Unternehmen in Deutschland.

Im Vergleich zum zweiten Quartal des aktuellen Jahres sinkt die Gewinnveränderungsrate im dritten Quartal um -1,88 Prozentpunkte. Entgegen des zu Jahresbeginn verzeichneten Aufwärtstrends liegen die im Durchschnitt erwarteten Gewinne damit aktuell deutlich auf Schrumpfungskurs (-1,84 % im Vergleich zum Vorjahr). Bei sinkenden erwarteten Gewinnen bleibt das aktuelle Marktumfeld angespannt: Die durchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit steigt im Vergleich zum zweiten Quartal um +1,33 Punkte. Gleichzeitig sinkt die Zufriedenheit mit der Wirtschaftspolitik im dritten Quartal um -0,23 Punkte relativ zum Vorquartal. Sie liegt damit aktuell bei 2,69 Punkten auf einer Skala von 0 (sehr unzufrieden) bis 10 (sehr zufrieden).

German Business Panel (GBP)

Wachstumschancengesetz als geplanter Stimulus für die Investitionstätigkeit

Die Bundesregierung beabsichtigt mit dem „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuerver­einfachung und Steuerfairness“ (Wachstumschancengesetz) Impulse zu setzen, damit die deutschen Unternehmen dauerhaft mehr investieren und Innovationen im Bereich neuer Technologien tätigen. Zu einer Vielzahl von Maßnahmen, die den Fiskus geschätzt über 6 Mrd. Euro pro Jahr kosten werden und die Mitte November vom Bundestag beschlossen wurden, ge­hören u. a. die Verlängerung der zeitlich befristeten de­gressiven Abschrei­bung für bewegliche Wirtschaftsgüter, eine Verbesse­rung der Sonder­abschreibung für KMUs, eine Investitionsprämie für Klima- und Umwelt­schutzmaßnahmen, eine steuerliche Forschungs­förderung sowie ein er­weiterter Verlustrücktrag. Die beschlossenen Maßnahmen weichen dabei nur geringfügig von den im Rahmen der Befragung berücksichtigten Maß­nahmen ab (Änderung des Startzeitpunkts der Investitionsprämie für Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sowie zusätzliche Berücksichtigung von EU-Beihilfen; Begrenzung des erweiterten Verlustrücktrags in Höhe von 10 Mio. € bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2025, anschließend Reduzierung auf 5 Mio. € sowie Verlustverrechnungsbeschränkung (Mindestbesteuerung) auf max. 75 % (vorher geplant 80 %)).

Wie beurteilen Unternehmen die Maßnahmen?

Ob das gesetzgeberische Ziel einer vermehrten Investitionstätigkeit er­reicht wird, hängt auch davon ab, wie die Unternehmen die Bedeutung der ein­zelnen Maßnahmen für die eigene Investitionstätigkeit einschätzen und ob sie die Maßnahmen überhaupt kennen. Daher wurden Unternehmen be­fragt, wie sich fünf ausgewählte steuerliche Maßnahmen auf ihre Investi­tionstätigkeit auswirken werden. Die Ergebnisse zeigen, dass die betrach­te­ten Maßnahmen die Investitionstätigkeit bei einem eher kleinen Teil der Unternehmen stimulieren dürften. Pro Maßnahme er­warten weniger als 20 % der befragten Unternehmen einen positiven Ef­fekt auf ihre In­ves­ti­ti­onstätigkeit – im Sinne von vorgezogenen oder mehr Investitionen.

Investitionswirkungen des Wachstumschancengesetzes vermutlich überschaubar

Im Durchschnitt erwarten über alle Maßnahmen hinweg ca. 13,5 % der be­fragten Unternehmen positive Investitionseffekte. In der Spitze sehen et­was mehr als 17 % der Unternehmen einen Anreiz, frü­her oder mehr zu in­vestieren. Am positivsten werden verbesserte Ab­schreibungsmöglich­keiten bewertet; gefolgt von der Investitionsprämie für Klima- und Um­weltschutzmaßnahmen. Schlecht schneidet die steuer­liche Forschungs­förderung ab, was jedoch daran liegen könnte, dass es sich bei den befrag­ten Unternehmen zumeist um kleine und kleinste Un­ternehmen handelt, für die Forschung und Entwicklung oftmals nur eine untergeordnete Rolle spielen. Erfahrungsberichte deuten zudem darauf hin, dass die Beantra­gung der Forschungsförderung mit hohen Nachweis­pflichten sowie hohem administrativen Aufwand verbunden ist. In­teressanterweise wird ein Vor­ziehen von Investitionen auch bei der nur befristet geltenden degressiven Abschreibung eher selten, von 17,2 % der Befragten, erwogen.

Bedenklich stimmt, dass einzelne Maßnahmen zwischen rund einem Fünftel und einem Drittel der befragten Unternehmen unbekannt sind.

Be­denklich stimmt, dass einzelne Maßnahmen zwischen rund einem Fünftel und ei­nem Drittel der befragten Unternehmen unbekannt sind. Auch die vor al­lem auf kleine und kleinste Unternehmen ausgerichtete Erhöhung der Son­derabschreibung von 20 % auf immerhin 50 % kennen knapp 30 % der be­troffenen Unternehmen nicht. Die eher überschaubare Wirkung der Maßnahmen auf die Investitions­tätigkeit der Unternehmen ist erstaunlich, wenn man sich zwei Ergebnisse früherer Befragungen vergegenwärtigt: 1) Die Mehrheit der Unternehmen berücksichtigt Steuern bei ihren Investitionsentscheidungen. Steuerliche Fördermaßnahmen sollten daher, wenn es keine anderen Hindernisse gibt, die Investitionstätigkeit anregen. 2) Unternehmen schätzen die Investiti­onswirkungen gerade von beschleunigten Abschreibungen in weiteren Umfragen als sehr positiv ein, wenn sie allgemein und nicht bezogen auf ihr Unternehmen danach gefragt werden.

Investitionswirkungen: Verlust- versus Gewinnerwartung der Unternehmen

Die Einschätzung der Investitionswirkung der Maßnahmen fällt je nach Ge­winn- bzw. Verlusterwartung der Unternehmen unterschiedlich aus: Ver­lustunternehmen geben geringere Investitions­wirkungen an als Unterneh­men, die im Jahr 2023 eine Steigerung ihrer Ge­winne erwarten. Dies ist nachvollziehbar, da Maßnahmen über beschleu­nigte Abschreibungen in Verlustjahren ins Leere greifen. Aber auch direkte staatliche Zuwendun­gen, wie die Investitionsprämie oder Forschungs­förderung, werden als we­nig investitionsfördernd eingestuft, was daran liegen dürfte, dass in Ver­lustperioden aufgrund unterschiedlicher Friktio­nen generell weniger in­vestiert wird.

Investitionswirkungen: kleine Unternehmen versus Kleinstunternehmen

Ein weiterer Faktor ist die Unternehmensgröße. Kleine Unternehmen mit 6-49 Mitarbeitenden schätzen die Investitionswirkungen anders ein als Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitenden. Die Maßnahmen, mit Aus­nahme des erweiterten Verlustrücktrags und der steuerlichen For­schungsförderung, wirken eher bei kleinen Unter­nehmen mit 6-49 Mitar­beitenden. Kleinstunternehmen mit fünf oder we­niger Mitarbeitenden ge­ben z. B. seltener an, dass von den beiden Maß­nahmen zur beschleunigten Abschreibung oder der Investitionsprämie für Klima- und Umweltschutz eine Investitionswirkung ausgeht. Die For­schungsförderung entfaltet abermals die geringste Wirkung, wenngleich diese bei Kleinunternehmen etwas ausgeprägter ist. Interessanterweise bestehen keine Unterschiede zwischen Unternehmen in eher investitions­intensiven Branchen (z. B. im verarbeitenden Gewerbe) und solchen in we­niger investitionsintensiven Branchen.

Maßnahmen oft unbekannt

Nahezu die Hälfte (46,1 %) der befragten Unternehmen kennen mindes­tens eine der fünf Maßnahmen nicht. Mehr als 10 % der Befragten in Un­ternehmen geben an, dass ihnen alle fünf Maßnahmen unbekannt sind. Gerade bezüglich der degressiven Abschreibung und der Sonderabschrei­bung für KMUs ist das besonders überraschend. Weitere Aufklärung oder Anwendungshilfen könnten hier Abhilfe schaffen. Auch hier bestehen wie­derum Unterschiede zwischen den Unternehmen: So sind Unternehmen mit erwarteten Verlusten einzelne Maßnahmen häufiger unbekannt. Un­ter­nehmen, die mit steigenden Gewinnen rechnen, geben seltener an, keine einzige Maßnahme zu kennen.

Unternehmerische Unzufriedenheit

Neben der zurückhaltenden Wertschätzung der investitionsfördernden Wirkung der betrachteten Maßnahmen fällt vor allem die Unzufriedenheit der Unternehmen mit der aktuellen Wirtschaftspolitik auf. Die Stimmung ist negativ: Der überwiegende Teil der befragten Unternehmen (71,9 %) ist (sehr) unzufrieden mit der Wirtschaftspolitik. Knapp 15 % der Unterneh­men sind weder zufrieden noch unzufrieden. Lediglich 13,3 % der Unter­nehmen geben an, mit der derzeitigen Wirtschaftspolitik zufrieden zu sein.

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